Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation (28.07.2020)

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 folgende Lockerungen entsprechend der aktuellen Vorgaben beschlossen, die ab sofort in Kraft treten:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toiletten und Duschen im Clubhaus dürfen einzeln betreten und benutzt werden.

Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich. Bei Nutzung dieser Räumlichkeiten bitten wir die bereitgestellten Desinfektionsmittel zu nutzen! Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen.

Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 28.07.2020
Der Vorstand TC Güls